Ob eine GmbH (alternativ LTD oder LLC), AG oder UG als Gesellschaftsform des Unternehmens gewählt wird, benötigt die Gesellschaft einen Gesellschaftsvertrag. Bei internationalen Firmengründungen muss der Gesellschaftsvertrag in den relevanten Sprachen vorliegen.
Im Gesellschaftsvertrag sind alle Rechte und Pflichten von Gesellschaften geregelt. Dieser Vertrag dient als Grundlage für sämtliche geschäftliche Entscheidungen und regelt in schriftlicher Form die Zusammenarbeit der Gesellschafter. Es ist also sehr wichtig, dass die Übersetzung des Gesellschaftsvertrages akkurat und korrekt ist.
Gesellschafterlisten sowie Eröffnungsbilanzen gehören neben dem Gesellschaftsvertrag zu den üblichen Gründungsunterlagen und müssen somit, bei internationalen Gesellschaftsgründungen, ebenfalls übersetzt werden.