Häufig sind es Menschen, die Verwandte im Ausland haben, die eine Übersetzung eines Testaments benötigen. Die im Testament berücksichtigten Personen leben also in einem anderen Land als der künftige Erblasser.
Auch diejenigen, die ins Ausland ziehen, wünschen oft eine Version ihres Testaments in ihrer Muttersprache.
Zahlreiche Anwaltskanzleien, die sich auf Erbrecht spezialisieren, vertrauen auf unsere Dienste, wenn ihre Mandanten Übersetzungen von Testamenten benötigen.
In Deutschland, so wie in vielen anderen Ländern auch, werden Testamente häufig handschriftlich erstellt. Ein handschriftliches Testament ist grundsätzlich gültig, sofern es bestimmten Formvorschriften entspricht. Bei Bedarf erkundigen Sie sich danach bei einem Fachanwalt für Erbrecht.
Wir übersetzen auch handschriftliche Testamente.
Dabei ist der Einsatz von muttersprachlichen Übersetzern besonders wichtig, denn oft sind die handschriftlichen Testamente nur schwer lesbar. Sollten Teile eines handschriftlichen Testaments gar nicht lesbar sein, so ist eine Teil- bzw. Auszugsweise-Übersetzung möglich.
Übersetzung eines Testaments ist eine juristische Übersetzung und sollte stets von einem professionellen Übersetzungsanbieter erstellt werden, der sich auf juristische Texte spezialisiert. Schließlich müssen Sie sich bei einer Testamentübersetzung auf die inhaltliche Richtigkeit absolut verlassen können.
Im L&C Übersetzungsbüro erstellen wir seit über 26 Jahren Übersetzungen von Testamenten und Erbverträgen, auch beglaubigt.
Eine
beglaubigte Übersetzung kann in Deutschland nur von einem gerichtlich bestätigten Übersetzer erstellt werden. Sie ist mit einem entsprechenden Beglaubigungsvermerk, dem Ausstellungsdatum, einem Stempel und einer Unterschrift des Übersetzers versehen. Solch eine Übersetzung (auch amtliche oder beeidigte Übersetzung genannt) wird von deutschen sowie internationalen Behörden anerkannt.
Ein notariell beurkundetes Testament wird inklusive des notariellen Vermerks, des Notarstempels und der Notarunterschrift übersetzt. Deshalb ist es wichtig, dass die notarielle Beurkundung eines Testaments vor der Ausstellung einer beglaubigten Übersetzung erfolgt.
Bei den im Ausland ausgestellten bzw. für manche Länder bestimmten Testamente, wird häufig eine Apostille oder eine Legalisation – eine Form der Echtheitsbestätigung – verlangt. Das Originaldokument (Testament) sollte in solchen Fällen legalisiert werden, bevor eine beglaubigte Übersetzung angefertigt wird. Bei der Übersetzung werden auch die Legalisierungen (Vermerke, Stempel, Unterschriften) übersetzt.