In unserer zunehmend globalisierten Welt werden immer mehr "internationale" Ehen geschlossen.
Es sind Menschen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, die häuftig im Ausland heiraten, aber auch deutsche Paare, die einen ganz besonderen Standort für Ihre Eheschließung wählen.
Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, sofern alle materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung gewahrt wurden.
Die mit der Eheschließung verbundenen Änderungen, wie zum Beispiel eine Namensänderung, müssen jedoch bei den deutschen Behörden beantragt werden.
Sie werden dafür in der Regel folgende Dokumente benötigen:
Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer ausländischen Eheurkunde. Die meisten Eheurkunden können wir innerhalb von 1–3 Werktagen beglaubigt übersetzen.
Wir übersetzen Ihre ausländische Eheurkunde (auch Heiratsurkunde genannt) aus allen Sprachen ins Deutsche.
Die gängigen Sprachkombinationen sind:
Seit 1996 bieten wir professionelle beglaubigte Übersetzungen von Urkunden in über 50 Sprachen an.
Wir beraten Sie gerne telefonisch, unter 0611-1851603.