Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde oder Ihrer Heiratsurkunde aus dem Deutschen ins Englische oder aus dem Deutschen ins Französische? Müssen Ihre ausländischen Zeugnisse aus der spanischen oder russischen in die deutsche Sprache übersetzt werden?
Zur Vorlage von offiziellen Dokumenten aus dem Ausland bei deutschen Behörden (Ausländeramt, Bürgerbüro, Standesamt oder Schulamt) müssen Sie diese Dokumente und Urkunden übersetzen lassen.
Ebenfalls im Ausland, z. B. im Zuge einer Auswanderung oder für einer Bewerbung, werden Übersetzungen von Urkunden bzw. Zeugnissen in die jeweilige Landessprache verlangt.
Dabei reichen meistens keine einfachen Übersetzungen aus, Sie müssen beglaubigt sein.
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um von einem vereidigten Übersetzer ausgestellte und entsprechend bestätigte Übersetzung.
Auf einer beglaubigten Übersetzung wird ausgewiesen, dass es sich hierbei um eine beglaubigte Übersetzung, auch bestätigte Übersetzung genannt, handelt. So kann zum Beispiel in der Kopfzeile der Übersetzung stehen:
oder
oder
Ganz wichtig ist der Beglaubigungsvermerk am Ende der Übersetzung, in dem die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorliegenden Übersetzung bestätigt wird. Aus dem Beglaubigungsvermerk der Übersetzung ist außerdem ersichtlich, wann und wo diese Übersetzung erstellt wurde.
In der Regel wird eine Kopie des Originaldokuments an die beglaubigte Übersetzung geheftet. Damit kann man stets nachvollziehen, auf welches Dokument sich diese Übersetzung bezieht.
Nur ein beeidigter Übersetzer bzw. vereidigter Übersetzer darf in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung ausstellen. Die offizielle Vereidigung eines Übersetzers erfolgt beim zuständigen Gericht. Ein vereidigter Übersetzer erstellt nicht nur die eigentliche Übersetzung, sondern bescheinigt auch die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser in einem Beglaubigungsvermerk mit seiner Unterschrift und einem Stempel.
Im L&C Übersetzungsbüro achten wir darauf, dass alle unsere Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen ausstellen, auch bei deutschen Gerichten vereidigt sind. Als Übersetzungsbüro überprüfen wir diese Einträge regelmäßig.
Eine Vereidigung des Übersetzers beim Gericht ist noch lange keine Garantie für die hohe Qualität der Übersetzung. Zusätzliche Kontrollen nach dem 4-Augen-Prinzip (Übersetzer + Korrektor) garantieren deshalb eine fehlerfreie beglaubigte Übersetzung Ihrer offiziellen Dokumente.
Grundsätzlich müssen wir das zu übersetzende Dokument sehen, um den Bearbeitungsaufwand und die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung zuverlässig einschätzen zu können. Für zahlreiche Standarddokumente bieten wir jedoch günstige Pauschalpreise an.
Unter
"Angebot anfordern"
können Sie die Scans oder Fotos Ihrer Dokumente für die beglaubigte Übersetzung hochladen und Ihre Kontaktdaten hinterlegen. In Kürze erhalten Sie ein
Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung.
Ein kostenloses unverbindliches Angebot garantiert, dass Sie über die Kosten und den zeitlichen Aufwand für Ihre beglaubigte Übersetzung im Voraus informiert sind.
Auch wenn Sie unser Übersetzungsbüro in Wiesbaden gerne persönlich besuchen und Ihre Dokumente für die Übersetzung vorbeibringen können, geht es noch viel einfacher und in ganz Deutschland!
Unter dem folgenden Link können Sie Ihre Übersetzung direkt online in Auftrag geben.
Unten aufgeführt sind einige Leistungen, die wir im Bereich der beglaubigten Übersetzungen anbieten. Hier sehen Sie, welche offiziellen Dokumente Sie normalerweise beglaubigt übersetzen lassen müssen: