Wenn Sie Ihr deutsches Schulzeugnis ins Englische übersetzen lassen müssen, um sich bei Hochschulen und Universitäten im Ausland bewerben zu können, erfahren schnell, dass eine reguläre Übersetzung oft nicht ausreicht. Es wird eine zertifizierte Übersetzung verlangt. Manche Infoblätter, Portale und Foren empfehlen auch eine "notarielle Übersetzung" oder eine "amtliche Übersetzung".
Beide Bezeichnungen beschreiben letztendlich eine beglaubigte Übersetzung. Aber warum so viele verschiedene Namen?
Wir wollen hier nicht für noch mehr Verwirrung sorgen, sondern im Gegenteil, mehr Klarheit schaffen. In den 25+ Jahren unserer Tätigkeit als Übersetzungsbüro sind wir einer ganzen Menge Bezeichnungen begegnet, die alle eine beglaubigte Übersetzung, die Sie zur Vorlage bei Ämtern und Behörden, unterschiedlich bezeichnen:
Es handelt sich dabei um eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird.
Zögern Sie nicht, ein unverbindliches Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung anzufordern. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch, unter +49-611-1851604.
~ Ihr Team L&C Übersetzungsbüro