(die Bezeichnungen „beeidigte Übersetzung“, „bestätigte Übersetzung“, „notarielle Übersetzung", „zertifizierte Übersetzung" sind auch geläufig)
Es handelt sich dabei um eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird.
Die offizielle Vereidigung eines Übersetzers erfolgt in Deutschland beim zuständigen Gericht. Ein vereidigter Übersetzer erstellt nicht nur die Übersetzung, sondern bescheinigt auch die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser mit seiner Unterschrift und seinem Stempel.
Übersetzer ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass ein qualifizierter und gegebenenfalls vereidigter Übersetzer Ihre Personenstandsurkunden, Zeugnisse und Gerichtsdokumente bearbeitet.
Beim L&C Übersetzungsbüro (ehem. Language Center) in Wiesbaden werden Ihre offiziellen Dokumente und Urkunden in allen Sprachkombinationen professionell übersetzt und Korrektur gelesen. Die Vereidigung unserer Übersetzer wird von uns stets geprüft und kann bei Bedarf beim zuständigen Gericht bestätigt werden.
Zögern Sie nicht, ein unverbindliches Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung anzufordern. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch, unter +49-611-1851604.