Am 25. Mai 2018 trat die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit wurde das Datenschutzgesetz europaweit vereinheitlicht, die EU-DSGVO ist damit auch in Deutschland verbindlich.
Die EU-Verordnung regelt das Datenschutzrecht und damit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Vielen Online-Anbieter erklären ausführlich, was die DSGVO genau ist und für wen sie gilt.
Die kurze Antwort auf diese Frage ist "Ja".
Laut Gesetz muss die Datenschutzerklärung für die Nutzer einer Website „leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sein“.
Bei einer mehrsprachigen Website ist anzunehmen, dass die Zielgruppe ebenfalls mehrsprachig ist. Und dies ist der ausschlaggebende Punkt.
Betreibt ein Unternehmen in der EU, z. B. mit Sitz in Deutschland, eine ausschließlich in deutscher Sprache verfasste Website, so ist es anzunehmen, dass nur deutschsprachige Menschen die Zielgruppe darstellen. In diesem Fall muss das Unternehmen sich lediglich um die deutsche Fassung der Datenschutzerklärung nach deutschem Recht (BDSG) auf seiner Website kümmern.
Ist die Website jedoch mehrsprachig, z. B. auch in englischer Sprache, so richtet sie sich auch an Englisch sprechende Nutzer. Der Betreiber der Website kann dieser Zielgruppe nicht zumuten, einen deutschen Gesetzestext zu verstehen und muss damit auch die Datenschutzerklärung in englischer Sprache darstellen.
Seit 2018 spezialisieren wir uns im L&C Übersetzungsbüro auf DSGVO-konforme Übersetzungen. Zu unseren Kunden gehören zahlreiche international tätige Unternehmen.
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